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   BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U   

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https://dejure.org/1957,1124
BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U (https://dejure.org/1957,1124)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1957 - VI 2/54 U (https://dejure.org/1957,1124)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1957 - VI 2/54 U (https://dejure.org/1957,1124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen von Pauschbeträgen auf der Lohnsteuerkarte für körperbeschädigte Arbeitnehmer - Einordnung eines durch Unfall einäugig Blinden als Zivilversehrter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 107
  • DB 1958, 97
  • BStBl III 1958, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OFH, 11.05.1949 - III 3/49

    Taube als Körperbehinderte?

    Auszug aus BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U
    So wurde im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs III 3/49 S vom 11. Mai 1949 (Slg. Bd. 54 S. 326, Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1949/1950 S. 332) verneint, daß bei einem Gehörlosen die körperliche Beweglichkeit beeinträchtigt sei.

    Gehörlose sind erstmals in Abschn. 40 Abs. 1 Ziff. 2 LStR 1952 in den Kreis der begünstigten Personen aufgenommen worden, obgleich bei ihnen nach dem Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs III 3/49 S, das in den LStR auch erwähnt wird, die Bewegungsfreiheit des Körpers nicht eingeschränkt ist.

  • OFH, 04.07.1950 - IV 47/50
    Auszug aus BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U
    In dem Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 47/50 U vom 4. Juli 1950 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1951 I S. 284) ist Abschn. 40 Abs. 4 Ziff. 2 LStR 1948, der inhaltlich im wesentlichen mit Abschn. 40 Abs. 1 Ziff. 2 LStR 1952 übereinstimmte, als ein vor Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ergangener Milderungserlaß angesehen worden, der in § 13 der Reichsabgabenordnung (AO) 1934 seine Rechtsgrundlage hatte.

    So hat sie im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 47/50 U bei einem Steuerpflichtigen, der an den Folgen einer Thorax-Operation litt, eine Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit angenommen, obwohl die Möglichkeit zur mechanischen Fortbewegung sicher nicht beeinträchtigt war.

  • BFH, 07.05.1957 - I 285/56 U

    Zurechnung von Gewinnanteile und Gehälter von stillen Gesellschaftern zum

    Auszug aus BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U
    Solche wirksam erlassenen fortgeltenden Milderungserlasse sind aber von den Steuergerichten zu beachten und auszulegen (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs I 285/56 U vom 7. Mai 1957, BStBl 1957 III S. 264).
  • BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74

    Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für

    Für ein Augenleiden der Art wie das der Klägerin habe der BFH in seinem Urteil in BFHE 66, 107 (BStBl III 1958, 42) bereits entschieden, daß der körperliche Schaden auch äußerlich erkennbar sei.

    Da sie, die Klägerin, auf einem Auge praktisch blind sei, müsse der Amtsarzt entsprechend der Rechtsprechung des BFH in BFHE 66, 107 (BStBl III 1958, 42) ihr bescheinigen, daß sie in ihrer körperlichen Beweglichkeit beschränkt sei.

    Nach der Rechtsauffassung des BFH in BFHE 66, 107, (BStBl III 1958, 42), die das beklagte Gesundheitsamt bei der medizinischen Beurteilung im vorliegenden Fall zu beachten habe, sei eine Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit auch bei einäugiger Blindheit anzunehmen.

    Auch das Urteil des BFH in BFHE 66, 107 (BStBl III 1958, 42) kann nicht für die Ansicht des Berufungsgerichts herangezogen werden, da in dem jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - der Amtsarzt bei einem einäugig Blinden mit einer festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 v. H. bescheinigt hatte, daß die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit äußerlich erkennbar sei; im übrigen befaßt sich jenes Urteil mit der rechtlichen Abgrenzung und Auslegung des Begriffs der "körperlichen Beweglichkeit".

    Nach der Rechtsauffassung des BFH im Urteil vom 22. November 1957 (BFHE 66, 107, BStBl III 1958, 42), der der Senat folgt, liegt eine erkennbare dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit auch beim Verlust des Sehvermögens auf nur einem Auge vor (so auch unter Bezugnahme auf jenes Urteil EStR 1965 Nr. 194 Abs. 1).

  • BFH, 21.02.1958 - VI 97/56 U

    Ausschluss einer Steuerermäßigung bei der Besteuerung gewerblicher Einkünfte

    Die Regelung in Abschn. 213 Abs. 1 b EStR II/1948 und 1949, die für Blinde einen Pauschbetrag von 1 440 DM als außergewöhnliche Belastung vorsieht, stellt einen Milderungserlaß dar, der für das hier streitige Jahr 1949 von den Finanzgerichten zu beachten und auszulegen ist, wie der erkennende Senat im Urteil VI 2/54 U vom 22. November 1957 (BStBl 1958 III S. 42) entschieden hat.
  • BFH, 22.11.1957 - VI 72/56 U

    Bestimmung des Kreises körperbeschädigter Arbeitnehmer mit Anspruch auf

    In der zur amtlichen Veröffentlichung freigegebenen Entscheidung VI 2/54 U vom heutigen Tage ist ausgesprochen worden, daß durch Unfall einäugig Blinden ein Pauschbetrag gemäß § 26 LStDV 1952 in Verbindung mit Abschn. 40 Abs. 1 Ziff. 2 LStR 1952 zustehe.
  • BFH, 09.05.1958 - VI 19/54 U

    Anspruch auf Pauschbetrag als Hinterbliebene und Pauschbetrag als

    Der Senat hat in der Entscheidung VI 2/54 U vom 22. November 1957 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1958 III S. 42) die Vorschriften des Abschn. 40 LStR 1952, soweit sie auf frühere Anordnungen zurückgehen, die erlassen sind, bevor die Gesetzgebung im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) einsetzen konnte, als fortgeltende Milderungserlasse angesehen.
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